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Kosten – Anwaltlicher Rat kostet Geld.

Kosten – Anwaltlicher Rat kostet Geld.

Die Dienstleistung eines Rechtsanwaltes ist es, Sie zu beraten sowie Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Da auch Rechtsanwälte nicht von „Luft und Liebe“ leben können, kostet ihre Dienstleistung Geld. Wie viel (oder wenig) hängt vom jeweiligen Auftrag ab und lässt sich pauschal nicht beantworten.

Grundsätzlich berechne ich gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, früher: BRAGO).

Vorhersehbar sind die Anwaltsgebühren in aller Regel bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Hier richten sie sich nach dem Gegenstandswert (bzw. Streitwert).

Beispiel: Wenn Sie ein Kraftfahrzeug bezahlt, aber noch nicht geliefert erhalten haben, und dieses nun „einklagen“ müssen, dann richtet sich der Streitwert/Gegenstandswert nach dem Wert (Kaufpreis) des Kraftfahrzeugs. Die Anwaltsgebühren sind abhängig vom Gegenstandswert.

Für eine Erstberatung veranschlage ich in aller Regel zwischen 50,00 € und 190,00 €, wobei die Gebühren auf Zeitaufwand und Umfang basieren. Sollten Sie mich anschließend in dieser Sache mit der Durchsetzung oder Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, werden die Erstberatungsgebühren vollständig auf die dann anfallenden Gebühren angerechnet, so dass Ihnen keine doppelte Belastung entsteht.

Soweit es sich anbietet, ermögliche ich Ihnen auch die Abrechnung nach einem Honorar, welches sich (nach Vereinbarung) auf die Gesamtleistung oder nach Stunden berechnet.

Transparenz der Kosten ist oberstes Gebot der Rechtsanwaltskanzlei Seeboth. Übrigens: über die auf Sie zukommenden Gebühren berate ich Sie vorab unentgeltlich.

Wer trägt die Kosten?

Regelmäßig ist der Mandant (Auftraggeber) seinem Anwalt gegenüber verpflichtet, die Gebühren seines Anwalts zu tragen. (Stichwort: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.“)

Im Gerichtsverfahren werden die Kosten im Tenor des Urteils verteilt und im Kostenfestsetzungsbeschluss berechnet. Im Zivilprozess, also vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, trägt die unterlegene Partei die Kosten. Haben beide Parteien zum Teil verloren, tragen sie insoweit auch (zum Teil) die Kosten. Wenn Sie 10.000,00 € einklagen, aber nur 7.000,00 € zugesprochen erhalten, dann haben Sie regelmäßig auch 30% der Kosten zu tragen (denn insoweit verlieren Sie).

Von der Kostenverteilung kann der Richter jedoch auch abweichen. Jede Einzelheit kann in der hier gebotenen Kürze nicht aufgezeigt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass vor den Arbeitsgerichten in aller Regel jede Partei die eigenen Kosten trägt, also jede Partei „ihren“ Anwalt selbst bezahlen muss.

Wie können Sie Ihr Kostenrisiko minimieren?

Ihr Kostenrisiko können Sie dadurch reduzieren, dass Sie Ihren Anwalt vor kostenauslösenden Maßnahmen, wie z.B. Klageerhebung, über alle bisher zwischen Ihnen und Ihrem Gegner geführten Gespräche und den Schriftverkehr umfassend informieren und mögliche Gegenansprüche, Einreden und Einwendungen Ihres Gegners ansprechen.

Wer könnte für Ihre Anwaltskosten aufkommen?

Natürlich sollten Sie Ihren Anwalt auch darauf hinweisen, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und ihn über Ihre finanzielle Situation aufklären, damit er für Sie ggf. Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe beantragen kann. In Arbeitssachen kommen oftmals auch Gewerkschaften für die Prozesskosten auf.

Kurz zusammengefasst:

  • Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden?

  • Könnten Sie Prozesskostenhilfe beantragen?

  • Sind Sie beratungshilfe-berechtigt?

  • Sind Sie Gewerkschaftsmitglied? (Gewerkschaften bieten oftmals "Rechtsschutz im Arbeitsrecht".)

Tipp: Beratungshilfe sollten Sie bereits im Vorfeld der Beratung am Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragen. Wenn Sie, wie die meisten meiner Mandanten, Ihren Wohnsitz im Landkreis Eichsfeld haben, erhalten Sie, soweit die Voraussetzungen bei Ihnen dafür vorliegen Beratungshilfe im Amtsgericht Heiligenstadt in der Wilhelmstraße 43 bewilligt.